Allgemeine Geschäfts Bedinungen
Allgemeine Geschäftsbedingung von WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingung der WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt)
Allgemeine Geschäftsbedingung der WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt)
I Geltungsraum und Begrifflichkeiten
1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Agentur genannt. Geschäftsführer der Agentur ist Nick Geringer. Die Agentur hat ihren Sitz in der Leipziger Straße 33 in 01097 Dresden.
2 Das Verhältnis der Agentur zum Auftraggeber wird unabhängig vom Vertragstypus als Auftrag bezeichnet. Der Auftraggeber hat aus dem Auftrag Anspruch auf die Hauptleistung, die Agentur Anspruch auf die Vergütung.
3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können nur schriftlich durch die Agentur anerkannt werden.
II Auftrag
1 Agenturgeschäft
1.1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand können die Konzeption, grafische Gestaltung und die programmiertechnische Umsetzung von Webseiten und Landingpages, sowie die Erstellung, Einrichtung und Überwachung von Werbekonten bei Onlineanbietern sein. Aufträge beinhalten in der Regel auch die Registrierung dafür geeigneter Domains und deren Verknüpfung mit der Webseite / Landingpage und die Anbindung geeigneter Tools und Onlinewerkzeuge zur Leadgenerierung deren Verwaltung und interne Informationsweitergabe.
Weitergehende Aufträge unterliegen grundsätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, können und werden jedoch im Einzelfall erweitert oder ersetzt. Diese weitergehenden Regelungen bedürfen für ihre Gültigkeit zwingend der Schriftform.
Der Auftrag teilt sich in verschiedene Phasen, welche aus dem Angebot, welches dem Auftrag zugrunde liegt, hervorgehen. Diese Entwicklungsphasen sind eigene Teilabschnitte des Gesamtauftrages und bedürfen nach Ihrer Fertigstellung der Abnahme durch den Auftraggeber.
Die Agentur gestaltet für den Auftraggeber nach dessen Vorgaben. Auf Grundlage dieser Vorgaben hat die Agentur sowohl hinsichtlich der technischen als auch der grafisch-visuellen Anforderungen eine Leistungsspezifikation vorgenommen und dem Auftraggeber als Auftragsbestätigung überlassen. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.
1.2 Entwicklungsphasen
1.2.1 Ideenphase
Am Anfang steht die Phase der Ideengenerierung und Entwicklung. Umfang und Inhalt dieser Phase werden durch den Auftrag näher bestimmt. Die Ergebnisse sind vom Auftraggeber abzunehmen.
1.2.2 Entwurfsphase (Layout/Design)
Im Anschluss hieran erarbeitet die Agentur ein Entwurfskonzept, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die grafisch-visuelle Gestaltung nach dem Anforderungsprofil des Auftraggebers ersichtlich sind. Auch hier ist das Ergebnis vom Auftraggeber abzunehmen.
1.2.3 Endphase
Nach Bestätigung des Entwurf Konzeptes durch den Auftraggeber wird die Agentur die Endversion erstellen. Die Endversion wird im Falle eines Webdesigns auf die zum Zeitpunkt der Herstellung gängigen aktuellen Browsertypen optimiert. Für die sonstigen technischen Spezifikationen gilt die Bestimmung der Auftragsbestätigung.
1.2.4 Korrekturzyklen
Der Auftraggeber hat das Recht die Arbeit der Agentur während der Entwicklungsphasen zweimal zu korrigieren. Weitere Korrekturen vor Abnahme des Werkes führen zu einer Erweiterung des Auftrages und zu zusätzlichen Kosten, welche der Auftraggeber tragen muss.
1.3 Inhalte
Der Auftraggeber stellt die zu integrierenden Inhalte der Agentur zur Verfügung, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist Abweichendes vereinbart. Die Bereitstellung der Inhalte erfolgt durch den Auftraggeber in elektronisch verwertbarer Form. Die Agentur teilt dem Auftraggeber die zur Weiterverarbeitung geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten. Im Falle der Beauftragung eines Webdesigns wird der Auftraggeber den einzelnen Webseiten einen Titel sowie Schlüsselwörter und Beschreibungen zuweisen, damit diese als Metatags berücksichtigt werden können. Die Agentur ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert. Sollte die Agentur durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Agentur von diesen frei.
1.4 Rechteeinräumung
Die Agentur überträgt dem Auftraggeber an sämtlichen nach dem Urhebergesetz schutzfähigen Leistungen der Internet-Präsenz oder sonstiger hergestellter Werke ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Die Rechteeinräumung steht unter der Bedingung der endgültigen Zahlung des vereinbarten Honorars. Die Agentur wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. Die Agentur kann auf ihrer eigenen Website den Auftraggeber in ihre Referenzliste aufnehmen und mit einem Link auf die Internet-Präsenz des Auftraggebers verweisen.
2 Beratungsgeschäft
2.1 Vertragsgegenstand
Wir bieten dem Kunden diverse Beratungsdienstleistungen in Form von Coaching, Briefings, Seminaren und Marketingunterlagen an. Diese Dienstleistungen erbringen wir sowohl online wie offline. Die Art der Leistungserbringung und der Umfang ergeben sich aus dem von Ihnen gebuchten Leistungspaket. Ein Erfolg wird aus den von der Agentur angebotenen Dienstleistungen nicht geschuldet.
2.2 Zustandekommen des Vertrages
Die von uns als Agentur online oder offline beworbenen Dienstleistungen stellen noch kein bindendes Angebot im Sinne des §145 BGB dar. Durch Betätigung des Buttons "Jetzt kostenpflichtig bestellen" durch sie als Auftraggeber, geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Korrekturen der bestellten Dienstleistung sind nur vor Vertragsannahme möglich und stellen ein neues Angebot dar.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn:
wir als Agentur die Annahme per E-Mail erklären
Sie als Auftraggeber sofort nach Bestellung Zugang zur Leistung erhalten
Sie als Auftraggeber sofort nach Bestellung den vollen Preis oder eine Teilzahlung auf die Bestellung leisten
Sie als Auftraggeber das mündliche Angebot bei der Vertragsverhandlung sofort annehmen.
Die Agentur weist darauf hin, dass alle zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers und zum Bestellvorgang selbst von ihm gespeichert werden. Die Speicherung kann auch in audiovisueller Form erfolgen. Diese Daten können von der Agentur zur Zahlungs- und Vertragsabwicklung an Dritte, insbesondere Zahlungsdienstleister übermittelt werden. Diesem Vorgehen stimmen Sie als Auftraggeber mit Vertragsabschluss und Anerkennung dieser AGB ausdrücklich zu. Die entsprechenden Dokumente zur Wahrung unserer Informationspflicht gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Ihnen vor Vertragsabschluss, während der Verhandlung und bei Vertragsdurchführung online einsehbar und werden auf Wunsch per Mail an Sie versandt. Wird bei Vertragsabschlüssen in fernmündlicher Form eine SEPA-Lastschrift erteilt, erklären Sie sich als Auftraggeber damit einverstanden und als dazu verpflichtet dieses in schriftlicher Form und von Ihnen unterschrieben an die Agentur zu senden. Hierfür stellt Ihnen die Agentur mit der Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung einen entsprechenden Vordruck zur Erteilung der SEPA-Lastschrift zu, welches Sie verwenden können. Als fernmündlich gelten alle über das Telefon, Internettelefonie, wie Skype, oder Meetingsoftware wie Zoom getroffenen Vereinbarungen zur Erteilung der SEPA-Lastschrift.
III Leistung und Vergütung
1 Art und Umfang der geschuldeten Leistungen und Vergütungen folgen aus dem Auftrag und den Beschreibungen der Agentur, sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2 Der Auftraggeber leistet bei Beauftragung eine Anzahlung in Höhe von 50% auf das Nettoauftragsvolumen zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer, es sei denn im Auftrag ist Abweichendes schriftlich vereinbart.
3 Grundsätzlich werden nach jeder Entwicklungsphase Teilrechnungen gestellt, es sei denn im Auftrag ist Abweichendes schriftlich vereinbart.
4 Mehraufwand wegen Ergänzungen und Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden als Zusatzaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz oder der zur Beauftragung geltenden Preisliste berechnet. Gleiches gilt, wenn für eine Leistung keine Vergütung bestimmt ist.
5 Macht der Auftraggeber unrichtige Angaben, berichtigt er diese nachträglich oder sind sie lückenhaft, trägt er den Schaden der daraus entsteht, wenn er ihn zu vertreten hat.
6 Die Erbringung der geschuldeten Leistung kann die Agentur auch durch Dritte erbringen lassen.
7 Bei Kündigung des Auftrages gilt § 649 BGB.
8 Die Überprüfung auf Zulässigkeit von Werbemaßnahmen wird nur dann von der Agentur übernommen, wenn es ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
9 Die Richtigkeit von Aussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers wird von der Agentur nicht auf Korrektheit überprüft.
10 Die Agentur erbringt ihre Leistung auch dann vertragsgerecht, wenn diese nicht eintragungs- und schutzfähig sind. Die Agentur kann Leistungen zu Schutzrechtsanmeldung bringen.
11 Vor Veröffentlichung werden dem Auftraggeber alle Entwürfe vorgelegt und durch diesen freigegeben. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Entwürfe die Verantwortung für den Inhalt in jeder Form der Veröffentlichung.
12 Die Regelungen dieser AGB zu den Leistungen und der Vergütung III.1. – 11. gelten analog für die Leistungen aus dem Beratungsgeschäft unter II.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzlich gilt als vereinbart, dass eine Teilleistung bei der Erbringung der Dienstleistung nur dann möglich ist, wenn sich dies aus der Bestellung des Auftraggebers ergibt. In anderen Fällen ist eine Teilleistung nur dann rechtens, wenn Sie dem Auftraggeber zumutbar ist. Sollte die Agentur zur Erbringung der Dienstleistung vor Vertragsschluss nicht in der Lage sein, wird er von einer Annahmeerklärung absehen. Bis zu diesem Zeitpunkt somit rechtsgrundlos erfolgte Leistungen des Auftraggebers sind zurück zu gewähren.
IV Fristen und Termine
1 Termine und Fristen müssen schriftlich und fix vereinbart werden. Geschieht dies nicht, sind es lediglich Orientierungshilfen.
2 Bei Unterlassung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber haftet die Agentur nicht für Verzug bei der Leistungserbringung.
3 Im Fall des Annahmeverzuges des Auftraggebers haftet dieser für den entstehenden Schaden oder Mehraufwendungen unbeschadet weitergehender Ansprüche der Agentur.
V Abnahme
Der Auftraggeber schuldet nach Erbringung der Hauptleistung die Abnahme des Werkes. Der Abnahmeerklärung gleich steht die Bezahlung oder Nutzung des Werkes. Gleiches gilt, wenn die Abnahme nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung verweigert wird.
VI Gewährleistung und Haftung
1 Die Agentur haftet nur für Vorsatz.
2 Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit kein versteckter Mangel bei hergestellter Software vorliegt. Hierfür wird die Haftung auf 12 Monate begrenzt.
3 Für den Fall einer rechtzeitigen gerechtfertigten Fehlerrüge steht dem Auftraggeber zuerst das Recht der Nachbesserung/Nachlieferung zu.
4 Das Recht zur Selbstbeseitigung von Mängeln durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
VII Rechnungslegung und Bedingungen der Zahlung
1 Die Rechnungslegung erfolgt sofort nach Leistungserbringung, das betrifft die Teilleistung und Gesamtleistung.
2 Die Zahlung hat ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Zugang zu erfolgen.
3 Preise sind Nettopreise und müssen zzgl. dem aktuell geltenden Umsatzsteuersatz verstanden werden. Alle zusätzlich anfallenden Gebühren und Kosten trägt einzig der Auftraggeber.
VIII Aufwendungsersatz
1 Jeder Vertragspartner trägt seine ortsüblichen Kosten, die aus dem Geschäftsverkehr entstehen selbst.
2 Eventuelle Zahlungen für Kostenvoranschläge werden bei Beauftragung mit dem Auftragsvolumen saldiert.
3 Reisekosten trägt der Auftraggeber, Fremdkosten werden nach den Belegen, die Stunden mit dem aktuell gültigen Satz laut Preisliste oder Auftrag und die gefahrenen Kilometer im Agentur-PKW mit EUR 0,50/km berechnet.
IX Rechte an den Arbeitsergebnissen
Die Rechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt der Auftraggeber mit Bezahlung.
X Berichte
Drei Werktage nach einer Besprechung zwischen Agentur und Auftraggeber übergibt die Agentur dem Auftraggeber einen Bericht über die Besprechung. Dieser wird rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage, wenn nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt widersprochen wird.
XI Widerruf
Grundsätzlich werden Verträge mit Unternehmern geschlossen, welche kein Widerrufsrecht haben. Sollten Sie als Auftraggeber, Verbraucher im Sinne des Fernabsatzgesetzes sein, kann Ihr Recht auf Widerruf nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall stellen wir Ihnen ein Widerrufsformular zur Verfügung, welches Sie nutzen können. Dieses senden Sie bitte per E-Mail oder Post an die Agentur.
MUSTERFORMULAR FÜR DEN WIDERRUF
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An die WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt in der Leipziger Straße 33 in 01097 Dresden.
Telefon: +49 172 – 74 79 647; E-Mail: [email protected]
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WIDERRUFSERKLÄRUNG
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen
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XII Abschließende Regelungen
1 Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung wird von der Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll ersetzt werden durch eine, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
Gesamtvereinbarung am nächsten kommt.
2 Gerichtsstand ist Dresden, der Standort der Agentur.
3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und kein deutsches internationales Privatrecht.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WeBuildBrands UG (haftungsbeschränkt) vom 09.01.2020